Sachkunde­prüfung

Sachkundeprüfung für Hundehalter.

Seit 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen.

Wenn Sie sich nach 2011 erstmalig einen Hund anschaffen, müssen Sie laut niedersächsischem Hundegesetz Ihre Sachkunde in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachweisen. Es gibt auch alternative Prüfungen, die gesetzlich anerkannt sind.

Bei mir können Sie sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil der niedersächsischen Hundehalterprüfung sowie des bundesweiten D.O.Q.-Tests 2.0 (Dog Owners Qualification Test 2.0) ablegen.

Haben Sie Fragen?

Ich stehe Ihnen gerne für Fragen zu meinen angebotenen Leistungen zur Verfügung oder helfe Ihnen den passenden Trainer / die passende Trainerin für Sie und Ihren Hund zu finden. Zögern Sie nicht und nehmen Sie direkt und unkompliziert Kontakt zu mir auf.